Versorgung im Akutfall

Allgemeines: Jeder Übergriff (sexuelle Gewalt) stellt einen Straftatbestand dar. Straftaten in diesem Bereich sind sog. Offizialdelikte, die von Amts wegen verfolgt werden müssen, sobald die Strafverfolgungsbehörde hiervon Kenntnis erlangt. Betroffene / Opfer dieser Taten sind nicht „Herr des Verfahrens“ und können nicht über die Verfahrensschritte entscheiden oder ein laufendes Verfahren von sich aus stoppen.

 

Die hier genannten Schritte und Möglichkeiten sind unabhängig von einer Anzeige oder Strafverfolgung und nehmen ausschließlich den Schutz und die Sicherheit der Betroffenen in den Fokus.

 

Unabhängig von einer Anzeige bzw. einem Strafverfahren gilt:

Keine Schritte ohne altersadäquate Beteiligung der Betroffenen!

Wenn Sie weitere Stellen (außerhalb der Strafverfolgungsbehörden) involvieren müssen, klären Sie vorab die Vertraulichkeit / Schweigepflicht!

 

Diese ersten Fragen und Schritte sind im Akutfall unerlässlich:

(über die Links kommen Sie jeweils zu möglichen Kontaktadressen*)

-            Ist für ausreichend Schutz und Sicherheit der betroffenen Person gesorgt?

(Beispiel: räumliche Trennung vom Täter, um einen erneuten Übergriff oder Zugriff durch den Täter oder dessen Unterstützer zu verhindern.)

 

Sollte dies nicht ohne Herausnahme aus der familiären Umgebung möglich sein, sind folgende Stellen mögliche Ansprechpartner:

https://www.maedchen-in-hessen.de/bereiche/zufluchtstellen/

https://www.kreis-offenbach.de/Jugendamt

gem. § 42 SGB VIII „(1) Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn 1.das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder 2. eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert und …“

 

 

-            Gibt es körperliche Verletzungen? Auch eine mögliche Schwangerschaft oder die Übertragung von Geschlechtskrankheiten muss ggf. in Betracht gezogen werden.

https://dgpfg.de/wp-content/uploads/2022/09/DGGG-Stellungnahme-sexualistere-Gewalt-minderjaehrig-download.pdf

https://www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de/

https://kinderkliniken.de/leistungen/kinderschutz/

https://www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de/bundeslaender/hessen/frankfurt-am-main/was-tun/kinder

sowie alle niedergelassenen Kinderärzte und Frauenarztpraxen vor Ort

 

-            Bedarf es einer psychiatrischen Notversorgung?

Unter 18 Jahren: https://www.vitos.de/gesellschaften/vitos-herborn/einrichtungen/vitos-kinder-und-jugendambulanz-fuer-psychische-gesundheit-dietzenbach/

Über 18 Jahre: https://www.asklepios.com/psychiatrie-langen/experten/abteilungen/institutsambulanz/

Nachts und am Wochenende (Kinder und Erwachsene) https://www.vitos.de/servicenavigation/notfall/

 

-            Können ggf. Spuren gesichert werden?

Eine Straftat in diesem Deliktsbereich kann über Jahre hinweg angezeigt werden. Auch wenn man vielleicht noch nicht sicher ist, kann man ggf. direkt Beweise sichern und verwahren. Bei ärztlicher Versorgung bitten Sie um eine sog. vertrauliche/anonyme Spurensicherung.

 

 

*Die genannten Stellen und Links sind lediglich als Aufzählung freizugänglicher Möglichkeiten ohne Haftung und Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen. Die Beratung beim Kinderschutzbund WKO e.V. (und Finger weg!) unterliegt der Schweigepflicht und steht in keiner direkten Verbindung oder Abhängigkeit zu diesen Stellen. Im Einzelfall können Betroffene eine Kooperation/Unterstützung erbitten.